Zwei aktuelle Pressemitteilungen von Kulturbüro Sachsen e.V./ RAA Sachsen e.V. und NDC Sachsen e.V. zur neuen Formulierung des Extremismusbekenntnisses:
Gemeinsame Pressemitteilung des Kulturbüro Sachsen e.V. und des RAA Sachsen e.V. – Beratungsstellen für Betroffene rechtsmotivierter und rassistischer Gewalt
Sachsen „verschlimmbessert“ Extremismusklausel – Verwaltung ist an Gesetzmäßigkeit ihres Handelns gebunden
Sachsens Innenminister Ulbig legt trotz zweier juristischer Gutachten eine weitere Abwandlung der verfassungswidrigen Klausel vor. So sollen Träger, die im Jahr 2011 aus dem Förderprogramm „Weltoffenes Sachsen“ Mittel erhalten, folgende Erklärung abgeben:
„Hiermit bestätigen wir, dass wir uns zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung der Bundesrepublik Deutschland bekennen und keine Aktivitäten entfalten, die der freiheitlichen demokratischen Grundordnung widersprechen.
Als Träger der geförderten Maßnahmen haben wir zudem Sorge zu tragen, dass die zur Durchführung des geförderten Projektes als Partner Ausgewählten ebenfalls eine Erklärung gemäß Satz 1 abgeben.“
Dazu Grit Hanneforth (Kulturbüro Sachsen e.V.):“Es ist nicht zu verstehen, dass der Innenminister uns weiter unbegründeten Misstrauensverdächtigungen aussetzt. Demokratie als Bekenntniszwang widerspricht dem Grundgesetz.“
Nach einem Gutachten des wissenschaftlichen Dienstes des Bundestages ist schon der erste Teil der Klausel verfassungswidrig, da eine Bekenntnispflicht nur bei einer besonderen Treuepflicht, wie dem Beamtentum oder der Einbürgerung, zu verlangen ist. Weiterlesen