„Verschlimmbesserung“ mit offenen Fragen

Zwei aktuelle Pressemitteilungen von Kulturbüro Sachsen e.V./ RAA Sachsen e.V. und NDC Sachsen e.V. zur neuen Formulierung des Extremismusbekenntnisses:

Gemeinsame Pressemitteilung des Kulturbüro Sachsen e.V. und des RAA Sachsen e.V. – Beratungsstellen für Betroffene rechtsmotivierter und rassistischer Gewalt

Sachsen „verschlimmbessert“ Extremismusklausel – Verwaltung ist an Gesetzmäßigkeit ihres Handelns gebunden

Sachsens Innenminister Ulbig legt trotz zweier juristischer Gutachten eine weitere Abwandlung der verfassungswidrigen Klausel vor. So sollen Träger, die im Jahr 2011 aus dem Förderprogramm „Weltoffenes Sachsen“ Mittel erhalten, folgende Erklärung abgeben:

„Hiermit bestätigen wir, dass wir uns zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung der Bundesrepublik Deutschland bekennen und keine Aktivitäten entfalten, die der freiheitlichen demokratischen Grundordnung widersprechen.

Als Träger der geförderten Maßnahmen haben wir zudem Sorge zu tragen, dass die zur Durchführung des geförderten Projektes als Partner Ausgewählten ebenfalls eine Erklärung gemäß Satz 1 abgeben.“

Dazu Grit Hanneforth (Kulturbüro Sachsen e.V.):“Es ist nicht zu verstehen, dass der Innenminister uns weiter unbegründeten Misstrauensverdächtigungen aussetzt. Demokratie als Bekenntniszwang widerspricht dem Grundgesetz.“

Nach einem Gutachten des wissenschaftlichen Dienstes des Bundestages ist schon der erste Teil der Klausel verfassungswidrig, da eine Bekenntnispflicht nur bei einer besonderen Treuepflicht, wie dem Beamtentum oder der Einbürgerung, zu verlangen ist.

Aufgabe von Zivilgesellschaft ist aber nicht die Pflicht dem Staat zu dienen, sondern unabhängig von politischen Mehrheiten frei zu agieren und für Menschenrechte sowie Demokratie einzutreten. Dazu zählt eben auch die Möglichkeit einer kritischen Reflektion staatlichen Handelns. Genau diese Freiheit zur Kritik hält das Grundgesetz für unablässig für das Funktionieren einer Demokratie.

Kati Lang (RAA Sachsen e.V.):“Nicht die zivilgesellschaftlichen Organisationen sollten unter Verdacht stehen, sondern staatliche Verantwortungsträger sollten die Leitgedanken und Grundlagen unserer Verfassung vor Augen haben und sich nicht darüber erheben.“

Der neue zweite Teil der Klausel stellt eine „Verschlimmbesserung“ der ursprünglichen Version dar. Jetzt sollen die Träger gezwungen werden, ihren Partner mündliche und/oder schriftliche Bekenntnisformeln vor der Zusammenarbeit abzunehmen. Wer sich auf seine verfassungsrechtlich geschützte Freiheit der Nichtunterschrift beruft, dem muss die Zusammenarbeit aufgekündigt werden. Auch hier ist eine verfassungsrechtliche Überprüfung dringend angezeigt.

Grit Hanneforth: “Neben datenschutzrechtlichen Problemen zeigt sich hier eine wirklichkeitsferne Vorstellung von Demokratie. Beginnen wir jede Podiumsdiskussionen mit einem gemeinsamen Bekenntnis? Unter diesen Voraussetzungen wird zivilgesellschaftliches Engagement zerstört und nicht gefördert.“

Kati Lang: „Wir fordern die Bundes- und Landesregierung auf, von solchen Bekenntniszwängen, die einer Demokratie unwürdig sind, Abstand zu nehmen. Vielmehr ist ein gemeinsames Vorgehen aller Demokraten zur Zurückdrängung menschenverachtender Ideologien und Gewalttaten dringend notwendig.“

Für Rückfragen wenden Sie sich bitte an:

Grit Hanneforth, Kulturbüro Sachsen e.V. 0173 862 7662

Kati Lang, RAA Sachsen e.V. 0351 8894174 oder 0172 9741268

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RAA Sachsen e.V.
Opferberatung Dresden
Bautzner Straße 45/47
01099 Dresden
Tel.: 0351 8894174
Fax: 0351 8894193
mobil: 0172 9741268

PRESSEMITTEILUNG NDC Sachsen

„Extremismusklausel“ geändert – offene Fragen bleiben bestehen!

Gestern veröffentlichte der sächsische Innenminister Markus Ulbig den neuen Wortlaut der sächsischen Extremismusklausel, die Zuwendungsempfänger des Landesprogrammes „Weltoffenes Sachsen“ zu unterschreiben haben werden.

„Wir begrüßen, dass die durch das juristische Gutachten von Prof. Battis als verfassungswidrig eingestuften Passagen der alten Formulierung gestrichen sind“, sagt Susann Rüthrich, Geschäftsführerin des sächsischen Netzwerkes für Demokratie und Courage (NDC). Allerdings gibt es auch Gutachten, die bereits die Legitimität des „Zwangs zum Bekenntnis“ in Zweifel ziehen, der die Grundintention der geforderten Erklärung ist.

Auch die neue Formulierung stellt Träger wie das NDC vor praktische Fragen:

– Ist gemeint, dass wir jetzt allen unseren Netzwerkpartnern eine Unterschrift abverlangen müssen und diese Partner aus dem Netzwerk auszuschließen haben, sollten sie diese uns gegenüber verweigern? Viele dieser Partner dokumentieren bereits über das bestehende Vereins- und Gemeinnützigkeitsrecht, dass sie sich auf dem Boden der FdGO bewegen. Mit ihnen bestehen langjährige vertrauensvolle und inhaltlich befruchtende Beziehungen.

– Sollen Veranstaltungen mit Partnern und externen Dozenten abgesagt werden, wenn einzelne dieser Personen kein Bekenntnis abgeben wollen, auch wenn die Veranstaltung inhaltlich sinnvoll wäre?

– Wie soll das Bekenntnis der Partner dokumentiert werden? Wird dadurch ggf. der Datenschutz verletzt?

„Eine bloße Unterschrift als Bekenntnis zur FdGO beschreibt nicht unser Demokratieverständnis. Wir versuchen weiter, Menschen durch gute Bildungsarbeit für die Demokratie zu gewinnen. Dieses wird durch nichtdiskriminierendes, für Mitbestimmung und Meinungsvielfalt offenes Denken und Handeln definiert. Mündige Bürger und Bürgerinnen sind das Ziel der demokratischen Bildungsarbeit. So definieren das auch Landes- und Bundeszentralen für politische Bildung. Und mündige Bürgerinnen und Bürger dürfen Bestehendes auch kritisieren und demokratisch für Änderungen streiten! In diesem Sinne arbeiten wir seit mehr als zehn Jahren mit unseren Ehrenamtlichen zusammen und suchen so auch unsere Partner aus“, so Rüthrich zusammenfassend.

Die Erklärung trägt folgenden Wortlaut:

„Hiermit bestätigen wir, dass wir uns zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung der Bundesrepublik Deutschland bekennen und keine Aktivitäten entfalten, die der freiheitlichen demokratischen Grundordnung widersprechen.

Als Träger der geförderten Maßnahmen haben wir zudem Sorge zu tragen, dass die zur Durchführung des geförderten Projektes als Partner Ausgewählten ebenfalls eine Erklärung gemäß Satz 1 abgeben.“

Ansprechperson: Susann Rüthrich Tel: 0351-48 100 67, sachsen@netzwerk-courage.de

Courage Werkstatt für demokratische Bildungsarbeit e.V.
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