Trotzdem das Chemnitzer Verwaltungsgericht weder für Durchblick noch demokratiefördernden Charme bekannt ist grüßen wir solidarisch und wünschen gut Holz!
Pressemeldung des Alternativen Jugendzentrum Chemnitz e.V.
Chemnitz der 02.11.2012
Am Dienstag, den 06.11.2012, wird eine Klage des AJZ e.V. gegen die Stadt Chemnitz am
Verwaltungsgericht Chemnitz eröffnet. Der Verein fechtet den Auflagenbescheid der Stadt zu einer Demonstration gegen einen Naziaufmarsch am 05.03.2011 an. Dieser würde Grundrechte beschneiden und sei damit rechtswidrig.
Das AJZ war vor zwei Jahren an den Aktionen gegen den Naziaufmarsch am 5. März beteiligt. Der Auflagenbescheid für die vom Alternativen Jugendzentrum in die Innenstadt führende Demonstration erreichte den Verein erst am Vorabend des 05.03.2011. Die Demonstration war Teil der Aktionen des Bündnisses Chemnitz Nazifrei und richtete sich gegen den Aufmarsch mehrerer hundert Neonazis in der Innenstadt von Chemnitz. Inhalt und späte Zustellung des Auflagenbescheides hatten jedoch zur Folge, dass der Verein noch an selbigem Abend dazu aufrief, NICHT zur eigenen Demonstration zu kommen und sich anderen Aktionen des Bündnisses anzuschließen.
Enrico Glaser, Mitglied des Vorstandes des AJZ e.V., dazu: „Wir sahen uns gezwungen,
kurzfristig einen Aufruf zu starten nicht zu unserer Demonstration zu erscheinen, da das Ziel, den Nazis gegenüber sichtbar Protest zu zeigen, nicht mehr zu erreichen war.“
Zentral ging es dabei um eine Trennung von der Demonstration der Nazis. Auflagen zum zeitlichen und räumlichen Trennungsgebot hätten dazu geführt, dass die Teilnehmer_innen mehrere Stunden auf einem Platz weit ab der Route der Nazis verharren müssen, bis diese den Innenstadtring passiert hätten. Erst danach sollte sich die Demo weiter bewegen dürfen. Die Möglichkeit von Protest in Sicht- und Hörweite war damit nicht gegeben.
Zwei weitere wesentliche Kritikpunkte waren die Auflagen zur Kleidung der Demonstrationsteilnehmer_innen und zur Bestückung des Lautsprecherwagens. Die Stadt legte dafür keine Gefahrenprognose vor, welche für derartige Auflagen die Grundlage bilden sollte. Letztlich gab es aufgrund der Zustellung des Bescheides 16 Stunden vor der Demonstration keine Möglichkeit, ordentlichen und effektiven Rechtsschutz in Anspruch zu nehmen. Der Verein klagt nun, da er sich durch die Eingriffe in die Gestaltung seiner Versammlung durch den Auflagenbescheid stark diskriminiert sah.
„Die Klage richtet sich gegen eine Wiederholungsgefahr, da der Verein sich auch künftig
aktiv an Protesten gegen Nazis in der Stadt beteiligen möchte. Zudem sehen wir ein Eingriff in unsere Grundrechte, den wir so nicht hinnehmen.“ begründet Glaser weiterhin das Klageverfahren.
Die Klage bildet den Auftakt mehrerer Klagen, die das Vorgehen der Versammlungsbehörde und auch der Polizei am 05.03.2011 zum Gegenstand haben. So sahen sich viele Akteure der rechtswidrigen Verfahrensweise des Ordnungsamtes sowie gewalttätigen Angriffen der Polizei ausgesetzt. Diese Grundrechtseinschränkungen und Verletzung der Versammlungsfreiheit wurden in einem Bericht von Chemnitz Nazifrei dokumentiert:
http://chemnitz-nazifrei.de/wp-content/uploads/2012/02/Bericht-5-3-11.pdf
Der AJZ e.V. hat weiterhin Klage gegen den begleitenden, unverhältnismäßigen Einsatz der Polizei eingereicht. Der NDC e.V., ein weiterer Akteur aus dem Bündnis Chemnitz Nazifrei, klagt gegen die Einkesselung ihrer Kundgebung am Wall durch die Polizei.
„Das Agieren der Polizei und der Versammlungsbehörde am 05.03.2011 erweckte den
Anschein, dass das Engagement gegen Nazis nicht nur ungewollt ist, sondern vielmehr
noch kriminalisiert wird. Antifaschistisches Engagement ist nicht kriminell, sondern
notwendig.“, so Glaser abschließend.