ungarische Verhältnisse

Sachsen: Staatsregierung führt Zensur für zivilgesellschaftliche Projekte zur Demokratieförderung ein

 

Staatsregierung schürt Misstrauen gegenüber Demokratieprojekten
Autor:
Henning Homann
Datum:
29.03.2011

Henning Homann, Sprecher für demokratische Kultur und bürgerschaftliches Engagement der SPD-Fraktion im Sächsischen Landtag erklärt zu den Förderbescheiden des Sozialministeriums (SMS) an die sächsischen Strukturprojekte gegen Rechtsextremismus: „Sozialministerium erweckt den Eindruck der Zensur“

„Nach Bekenntniszwang und Gesinnungs-TÜV in der sogenannten Demokratieerklärung scheint nun die Zensur für zivilgesellschaftliche Projekte zu folgen. Damit bringt die Staatsregierung ihr Misstrauen gegenüber den Projekten zur Stärkung von Demokratie und gegen Rechtsextremismus wiederholt zum Ausdruck. Anders können die eingegangenen Förderbescheide an das Kulturbüro und die Opferberatung in Sachsen nicht verstanden werden.

In den Förderbescheiden des SMS für die sogenannten Strukturprojekte betreffen des Kulturbüro Sachsen mit den mobilen Beratungsteams sowie die Opferberatung der Regionale Anlaufstelle für Ausländerfragen Sachsen (RAA). Darin ist nachzulesen, dass die Projekte in Zukunft alle Pressemitteilungen, Veröffentlichungen und Druckerzeugnisse zunächst vom Sozialministerium abzusegnen haben.
Eine Zensurklausel des Ministeriums wäre ein einmaliger Vorgang in Deutschland. In keinem anderen Bundesland sind derartig absurde Zuwendungsbescheide bekannt.

PM 2011-082: Will die Staatsregierung politisches Wohlverhalten
erzwingen?
Jennerjahn

In den in der letzten Woche versendeten Fördermittelbescheiden des Sozialministeriums für das Programm ‚Zuschüsse für Maßnahmen zur Stärkung von Demokratie und Vorbeugung antidemokratischen Verhaltens sowie Stärkung des ländlichen Raums‘ werden die Zu Zuwendungsempfänger verpflichtet, Maßnahmen der Öffentlichkeitsarbeit, etwas Pressemitteilungen, mit dem Ministerium abzusprechen.
Dazu erklärt Miro Jennerjahn, demokratiepolitischer Sprecher der Landtagsfraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN:

„Als hätte sich die Staatsregierung mit den Auseinandersetzungen um die sog. Demokratieerklärung nicht genug blamiert, schlägt Sozialministerin Christine Claus nun das nächste Kapitel im Trauerspiel ‚Staatliches Misstrauen gegenüber der Zivilgesellschaft‘ auf.“ „Will die Staatsregierung mit dieser neuen ‚Erfindung‘ politisches
Wohlverhalten erzwingen? Möchte sie garantieren, dass künftig andere Zahlen als die ihrer Statistiken über das Ausmaß rechter Gewalt in Sachsen nicht mehr öffentlich werden?“ „Auch Vereine, die Fördermittel vom Staat bekommen, haben das Recht auf freie Meinungsäußerung. Und zwar auch dann, wenn sie bisweilen die Staatsregierung kritisieren. Ich fordere Sozialministerin Clauß auf, diesen Passus im Zuwendungsbescheid für nichtig zu erklären und nicht in die Realität umzusetzen.“ Von Innenminister Markus Ulbig erwarte ich, dass die noch ausstehenden Fördermittelbescheide aus dem Innenministerium für das Landesprogramm ‚Weltoffenes Sachsen‘ die fragliche Einschränkung der Meinungsfreiheit nicht enthalten.“

Das Vertrauen zwischen Staat und Bürgerinnen und Bürgern darf nicht weiter beschädigt werden. Meinungsfreiheit und Meinungsvielfalt sind Eckpfeiler unserer Demokratie. Ich fordere die Staatsregierung auf diesen Kurs des Misstrauens endlich zu stoppen. Dies gelte insbesondere für die in den nächsten Wochen zu erwartenden Zuwendungsbescheide im
Rahmen des Förderprogramms ‚Weltoffenes Sachsen‘.“

 

Köditz: Unrühmliche Vorreiterrolle – Staatsregierung auf ungarischen Spuren / Zensurerlass zurücknehmen!

Zur Forderung des Sozialministeriums an öffentlich geförderte Strukturprojekte, den gesamten Bereich ihrer Öffentlichkeitsarbeit mit dem Ministerium „abzustimmen“, erklärt Kerstin Köditz, Sprecherin für Antifaschistische Politik der Fraktion DIE LINKE:

Die Dünnhäutigkeit der Staatsregierung gegenüber jeglicher Kritik scheint ein solches Ausmaß angenommen zu haben, dass sie sich nunmehr das Pressegesetz Ungarns mit der darin enthaltenen Zensur zum Vorbild nimmt. Die im Punkt 4.11 des Förderbescheides an die sächsischen Strukturprojekte enthaltene Zumutung, jegliche Äußerungen gegenüber der Öffentlichkeit im Zusammenhang mit geförderten Projekten mit dem Sozialministerium „abzustimmen“, lässt keinen anderen Schluss zu. Einmal mehr spielt damit die sächsische Staatsregierung eine unrühmliche Vorreiterrolle. Dort scheint man sich an das Sprichwort „Wes Brot ich ess, des Lied ich sing“ zu orientieren. Zwischen den zuständigen Ministerinnen im Bund und im Land scheint ein regelrechter Wettbewerb entbrannt zu sein, wer den Sinn der Demokratieförderungsprojekte am stärksten entleeren will. Ich fordere die sofortige Rücknahme des Zensurerlasses und eine Entschuldigung gegenüber den betroffenen zivilgesellschaftlichen Organisationen. Mit den Versuchen, von ihnen politisches Wohlverhalten zu erzwingen, macht die Staatsregierung diese Gruppen letztlich inhaltlich unglaubwürdig. Denn wer aus finanziellen Gründen inhaltlich einknickt und Demokratieabbau zulässt, kann schlecht als die Demokratie fördernd nach außen auftreten.

Dieser Beitrag wurde unter Extremismus geht nicht veröffentlicht. Setze ein Lesezeichen auf den Permalink.