Pressemeldung des Raa Sachsen e.V.
„Keine Strafverfolgung möglich – Abschiebung von Betroffenen rassistischer Gewalt“
Rechte Gewalttäter aus Plauen können aufgrund der beschlossenen Abschiebung der Opfer nicht verfolgt werden. Bleiberecht für alle Betroffenen rassistischer Gewalt.
Chemnitz/Plauen. Am 14.10. 2011 kam es in Plauen zu einer Vielzahl rassistisch motivierter Angriffe. Die polizeilichen Ermittlungen schritten rasch voran, so dass die Ergebnisse bereits der Staatsanwaltschaft Zwickau vorliegen. Nun hat einer der Geschädigten ein Schreiben des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge erhalten, in dem er informiert wird, dass er nach Italien abgeschoben werden soll. „Die Aufnahmebedingungen für Flüchtlinge in Italien sind menschenunwürdig, das wurde durch Urteile verschiedener Verwaltungsgerichte unterstrichen“ so André Löscher, Mitarbeiter der Opferberatung. „ Die Verurteilung der rassistisch motivierten Straftat ist zudem mit der Abschiebung faktisch unmöglich geworden. Dem Strafrichter werden die Aussagen der wichtigsten Zeugen fehlen, der Geschädigten“, so Löscher weiter. Auch eine Klage gegen diesen Bescheid wurde vom Verwaltungsgericht Chemnitz abgewiesen. Der zuständige Richter begründete gestern die Entscheidung damit, dass die Situation in Deutschland eher dafür spreche, den jungen Mann abzuschieben.
„Konsequenz dieses Urteils ist es, dass Opfer rechter Gewalt keinen Schutz erhalten. Geradezu zynisch mutet es an, wenn in der Begründung ausgeführt wird, dass Deutschland aufgrund rechter Gewalt ein unsicherer Aufenthaltsort ist. Kein Wunder, wenn sich rechte Gewalttäter als „Vollstrecker des Volkswillens“ sehen. Die Justiz ist bereit die Abschiebung wichtiger Zeugen vor die Verurteilung rechter Gewalttäter zu stellen.“ beschreibt Löscher weiter.
Eine Abschiebung reißt die Betroffenen aus der psychosozialen und therapeutischen Behandlung, was zu schwerwiegenden posttraumatischen Belastungsstörungen führen kann. Dies ist kein Einzelfall. Aus Gesprächen mit Bewohnern in der Asylunterkunft in Plauen ergaben sich aus den letzten drei Monaten mindestens zwei weitere Fälle, bei denen die Geschädigten rassistisch motivierter Angriffe bereits abgeschoben oder umverteilt wurden. „Ein Bleiberecht für Betroffene rassistischer Gewalt wäre ein angemessenes Zeichen, dass die Gesellschaft sich an die Seite der Opfer stellt und nicht bereit ist, rechte Gewalt zu dulden“ so Löscher abschließend.
Für Rückfragen stehen wir gern zur Verfügung.
André Löscher / Lena Nowak