Etappensieg für die Gleichstellung von LGBTI in Sachsen

Langjährige Strategie des LSVD zeigt Erfolge!

Pressemitteilung des LSVD Sachsen

Das sächsische „Landesamt für Finanzen und Steuern“ in Dresden gewährt inzwischen verpartnerten Beamtinnen und Beamten den Familienzuschlag der Stufe 1, wenn Sie einen entsprechenden Antrag stellen.

Dazu erklärt Tom Haus, Sprecher des LSVD-Sachsen:

Das Landesamt hat offenbar vom sächsischen Finanzministerium eine entsprechende Weisung erhalten. Diese Neuerungen wurden dem LSVD Sachsen vor Monaten in einem Brief seitens des sächsischen Finanzministeriums angekündigt. 

Dies ist ein wichtiger Etappensieg für die Gleichstellung von Lesben und Schwulen im öffentlichen Dienst in Sachsen. Die langfristige Strategie des LSVD in Sachsen, betroffene Landesbedienstete zur Klage zu ermutigen und sie auf diesem Weg zu begleiten, hat sich bezahlt gemacht. Diese Klagen haben die Politik unter Zugzwang gesetzt, die Diskriminierungen im Dienstrecht zurückzufahren. Leider geschieht dies nicht rückwirkend bis zum Jahre 2003. Da haken wir aber noch nach.

Dieses Beispiel zeigt uns, dass Ausdauer und Mut der Betroffenen sich langfristig auch finanziell auszahlen. Der LSVD bedankt sich an dieser Stelle bei Klagenden, die diesen Erfolg erst ermöglichten. Wir freuen uns über jegliche Initiativen, die sich ebenfalls für die Gleichstellung von LGBTI in Sachsen einsetzen.

Nur gemeinsam sind wir stark!

Weitere Informationen unter: www.lsvd.de

Die Gleichstellungsgesetze findet sich hier.

Übersicht über die Gleichstellung im Beamtenrecht findet sich hier.

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