Sachsen und „sein“ Versammlungsrecht
Konsequenzen aus dem Urteil des Sächsischen Verfassungsgerichtshofes vom 19. April 2011 zur Normenkontrollklage gegen das neue Sächsische Versammlungsgesetz
Donnerstag, 5.5.2011, 18.30 Uhr
ROTHAUS, Lohstr. 2, 09111 Chemnitz
Podiumsgespräch mit
-Jens Lehmann; wissenschaftlicher Mitarbeiter, Rechtsberater der Bundestagsfraktion DIE LINKE.
-Klaus Bartl; MdL Fraktion DIE LINKE., Verfassungs- und rechtspolitischer Sprecher und Leiter des Arbeitskreises Demokratie, Inneres, Recht und Europa
-Miko Runkel; Bürgermeister Dezernat 3 – Rechtsamt, Ordnungsamt u.a. (angefragt)
Auf Betreiben der Koalitionsfraktionen von CDU und FDP im Sächsischen Landtag wurde im Januar 2010 das Sächsische Versammlungsgesetz verschärft. Dies sah vor, Versammlungen an Orten von historisch herausragender Bedeutung in bestimmten Fällen verbieten oder einschränken zu können. Die Fraktionen DIE LINKE, SPD und BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN beurteilten diese Beschränkungen als eklatanten Eingriff in das Grundrecht auf Meinungs- und Versammlungsfreiheit. Sie klagten gegen das Gesetz – und bekamen am 19.4.2011 vor dem Sächsischen Verfassungsgerichtshof Recht. Doch über die inhaltlichen Fragen musste das Gericht gar nicht befinden. Schon die formalen Fehler bei der Einbringung des Gesetzes genügten dem Gericht, um es für verfassungswidrig und nichtig zu erklären. Doch einige Fragen bleiben offen: Was geschieht mit Verfahren, die auf Grundlage dieses unrechten Gesetzes geführt werden? Wird sich nach dem Scheitern dieses so speziell sächsischen Gesetzes etwas ändern im Umgang mit Protest-Demonstrationen gegen Aufmärsche von Neonazis? Und, müssen wir weiterhin mit einer Verschärfung des Sächsischen Versammlungsrechts rechnen?
wer weiß es, wer weiß es
wie war es denn in dieser kuschelrunde?