Sächsisches Versammlungsgesetz ist nichtig

Da muss „Der Sachse“ wohl nochmal ran…

„Mit Urteil vom heutigen Tage stellte der Verfassungsgerichtshof des Freistaates Sachsen fest, dass das von 52 Mitgliedern des 5. Sächsischen Landtages im Wege der abstrakten Normenkontrolle angegriffene Gesetz über die landesrechtliche Geltung des Gesetzes über Versammlungen und Aufzügen vom 20. Januar 2010 (Sächsisches Versammlungsgesetz) aus formellen Gründen verfassungswidrig und nichtig ist. Auf die von den Antragstellern ebenfalls gerügte materielle Verfassungswidrigkeit des Gesetzes kam es für die Entscheidung nicht an. (…)“

Weiter siehe PM des Sächsischen Verfassungsgerichtshofs vom 19.04.2011

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