Soweit käme es noch. Da nimmt sich der gewählte, sächsische Datenschutzbeauftrage heraus, in seinem Bericht die Datensammel-Action der sächsischen Behörden im Februar nicht nur zu kritisieren, sondern auch als rechtlich bedenklich zu bezeichnen, da schellt es aus den Gerichten pompt zurück, dass könne ja wohl gar nicht angehen, die Judikative sei schließlich eine eigene Teilgewalt und kontrolliere sich damit selbst. Die Kritik von außen unterlaufe also die Kontrollfunktion geteilter Gewalten. Sächsisches Demokratieverständnis unplugged…
Der Sachse lässt sich davon nicht beirren, hat er doch schonmal vorsorglich negativer Schlagzeilen ein Gegengutachten in Auftrag gegeben. Um den Datenschutzbeauftragten zu kontrollieren, versteht sich.
Das Gutachten des Datenschutzbeauftragten u.a. auf der Seite von Johannes Lichdi zum Download.