Teilerfolg für Flüchtlinge in Sachsen: Zur Lockerung der Residenzpflicht

Am heutigen Montag verkündete der sächsische Innenminister Ulbig die Lockerung der herrschenden Residenzpflicht für geduldete Ausländer_innen – allerdings ist dies leider nur ein Teilerfolg, denn die Residenzpflicht für Asylbewerber_innen im laufenden Verfahren wurde nicht abgeschafft.

Residenzpflicht bedeutet die Pflicht als Asylbewerber_in an einem Ort zu bleiben, zum Beispiel in der Stadt Chemnitz, ohne dass es einfach so möglich ist in einen anderen Kreis oder ein anderes Bundesland zu reisen. Möchte man dies, zum Beispiel um Freund_innen oder Familienmitglieder zu besuchen, muss man erst eine Erlaubnis einholen.

Die deutsche Residenzpflicht als so umfassende Einschränkung der Freiheitsrechte von Migrant_innen ist in der EU ohne Beispiel. Sie schränkt nicht nur o.g. Besuche ein, sondern auch die Möglichkeit an politischen, kulturellen und gesellschaftlichen Treffen teilzunehmen.

Hier noch eine Pressestimme: http://www.residenzpflicht.info/news/lockerung-sachsen/

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